Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und der Projektträger Jülich sind bemüht, die Website www.kopernikus-projekte.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer aktuell gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die am 7. Mai 2025 durchgeführt wurde.
Die Überprüfung hat ergeben, dass der Webauftritt mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar ist.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Das Untermenü ist visuell nicht erkennbar. Es gibt keinen Hinweis auf vorhandene Unterstruktur.
- Die Bedienelemente (Start/Stopp) des Sliders befinden sich nicht oberhalb des Inhalts.
- Der Fokus auf der Paginierung und den Steuerelementen ist nicht sichtbar.
- Im Bereich „Das gibt's Neues“ auf der Startseite führen Bild, Überschrift und „mehr“-Link auf dasselbe Ziel.
- Im Bereich „Die nächsten Veranstaltungen“ auf der Startseite führen Überschrift und „mehr“-Link auf dasselbe Ziel.
- Die aktive Seitennavigation ist ausschließlich durch Farbe gekennzeichnet.
- Nicht alle PDF-Dokumente sind komplett barrierefrei.
- Die vorliegende Erklärung wird nicht in Leichter Sprache und Gebärdensprache erläutert.
RÜCKMELDUNG UND KONTAKT
Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit oder auch konkrete Anliegen/Anregungen? Dann melden Sie sich gern bei uns.
Projektträger Jülich
Nachhaltige Entwicklung und Innovation
Energie- und Wasserstoff-Forschung (EWF)
Maria Pakura
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel.: +49 (0) 2461 61-96481
Fax: +49 (0) 2461 61-2880
E-Mail: m.pakura@ptj.de
SCHLICHTUNGSVERFAHREN
Für den Fall, dass öffentliche Stellen des Bundes ihren Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.