16.02.2022 Ariadne

CO2-Bepreisung: Welche neuen Maßnahmen jetzt sinnvoll sind

Mit Blick auf die geplante Einführung eines CO2-Preises für Gebäude und Verkehr auf europäischer Ebene kann Deutschland seinen nationalen Emissionshandel so ausgestalten, dass ein reibungsloser Übergang möglich ist. In einem Hintergrund-Papier diskutieren Ariadne-Forschende Maßnahmen, mit denen das gelingen kann, zum Beispiel über die Anhebung des Preiskorridors oder die Einführung eines Klimageldes.

Das Bild zeigt eine Stadtkreuzung mit Fahrzeugen umgeben von Häusern von oben.
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In ihrem „Fit-for-55“ -Paket schlägt die Europäische Kommission vor, einen zweiten Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (EU ETS-II) einzuführen. Damit hierbei ein reibungsloser Übergang möglich ist, muss das nationale Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) angepasst werden. Die neue Bundesregierung hat diesen Bedarf bereits in ihrem Koalitionsvertrag formuliert.

In einem neuen Ariadne-Hintergrund-Papier diskutieren Forschende des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, des Berliner Klimaforschungsinstituts MCC und der Hertie School Maßnahmen, mit denen Deutschland die Ausweitung des CO2-Preises auf weitere Sektoren zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele proaktiv vorantreiben, bestehende Unsicherheiten adressieren und Erfahrungen sammeln kann.

Sie schlagen vier sogenannte „No-regret“-Maßnahmen vor, die auch dann förderlich sind, falls das BEHG nur national fortgeführt werden sollte:

  • Einführung eines Preiskorridors und Versteigerung von Zertifikaten bereits 2023
  • Anpassung der Emissionsmengen an die im nationalen Klimaschutzgesetz angestrebten Sektorziele für Gebäude und Verkehr
  • Zeitnahe Einführung eines Klimageldes (direkte Pro-Kopf-Rückerstattung)
  • Nationaler CO2-Mindestpreis bis spätestens 2025

Zusätzlich sollte sich Deutschland laut den Expertinnen und Experten auf europäischer Ebene für eine Flexibilisierung zwischen dem bestehenden Emissionshandel und der Lastenteilung (Effort Sharing Regulation, ESR) für Deutschland einsetzen. Durch solch eine Flexibilität könnten ETS-Zertifikate, die direkt über die nationale Zuteilung zur Verfügung stehen, dafür verwendet werden, die Verpflichtungen von Deutschland gegenüber der EU zu erfüllen. Außerdem sollte Deutschland sich für die Verknüpfung des bestehenden europäischen Emissionshandels mit dessen geplanter Erweiterung (EU-ETS und EU-ETS-II) einsetzen, damit beide Klimainstrumente perspektivisch in ein System integriert werden können. 

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