10.10.2023 Ariadne

Internationale Klima-Institutionen und ihr Nutzen

In einem neuen Ariadne-Report analysieren und vergleichen Forschende der Hertie School die bestehenden Klima-Institutionen in Deutschland, Großbritannien, Schweden und Australien. Auf dieser Grundlage schlagen sie Reformoptionen für die deutschen Klima-Institutionen im Kontext der Klimaschutznovelle vor.

Das Bild zeigt Hände verschiedener Personen, mit denen gemeinsam an einem Dokument gearbeitet wid.
©Jade Maas – stock.adobe.com

Welche Rollen spielen Klima-Institutionen auf Deutschlands Weg, seine ehrgeizigen Emissionsziele zu erreichen? Und wie ließe diese Rolle sich stärken? Diesen Fragen spürt der neue Ariadne-Report nach. Er ist jetzt in vollständiger Fassung auf Englisch und in Auszügen auch auf Deutsch erschienen. Das Thema: Institutionen wie zum Beispiel das Bundes-Klimaschutzgesetz, der Expertenrat für Klimafragen (ERK) und ein reaktiviertes Klimakabinett, und zwar im internationalen Vergleich.

Form der Wirkung und Nutzen im Fokus

Der Report entwickelt eine umfassende Definition von Klima-Institutionen sowie einen konzeptionellen Rahmen. Dieser ermöglicht, die Wirkung dieser Institutionen auf den klimapolitischen Prozess zu analysieren. Dabei geht es einerseits um die Form der Wirkung, etwa: Wie gut ist Institution A in der Lage ist, klimapolitische Themen auf die Agenda zu setzen? Hat Institution B eine sektor- und themenübergreifende Koordinierungsfunktion? Adressiert Institution C die Frage von Kompensationsmaßnahmen?

Andererseits zeigt der Rahmen auf, wie Regierungen durch Klima-Institutionen verschiedene mit Klimapolitik verbundene strategische Herausforderungen adressieren können. Mithilfe dieses Rahmenwerks und auf der Grundlage vorhandener Literatur sowie 22 Interviews vergleichen die Forschenden die Auswirkungen bestehender Klima-Institutionen in vier Ländern.

Empfehlung: Klimakabinett reaktivieren, ERK stärken

Auf Basis dieser Analyse identifizieren sie auch Defizite der deutschen Klima-Institutionen und skizzieren Reformvorschläge, um diese zu beheben. Zu den wichtigsten Reformvorschlägen gehören:

  • die Einrichtung von inter- und intra-ministeriellen Arbeitsgruppen;
  • die Wiedereinführung des Klimakabinetts, um die Koordination und die Integration der Klimapolitik in die Regierungsarbeit zu stärken;
  • die Verbesserung der Transparenz der vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebenen Modellierungen.

Zusätzlich schlagen die Autorinnen und Autoren vor, dem Expertenrat für Klimafragen mehr analytische Ressourcen für ex-ante-Analysen einzuräumen. Sie sehen im aktiveren „politischen Unternehmertum“ seitens des ERK eine vielversprechende Möglichkeit, das in der Klimaschutznovelle voraussichtlich neu verankerte Initiativrecht wirksam zu nutzen.

 

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