20.06.2024 Ariadne
Kohlenstoffarmer Wasserstoff: Rechtsrahmen benötigt
Als notwendige Übergangslösung für den Markthochlauf gilt, kohlenstoffarmen Wasserstoff aus nicht-erneuerbaren Quellen zu erzeugen. Das neue Ariadne-Papier zeigt, dass ein strategischer Ansatz zur Rolle der nicht-erneuerbaren kohlenstoffarmen Wasserstoffproduktion und -importe derzeit fehlt, aber auf EU-Ebene dringend benötigt wird.
Das Autorenteam der TU Darmstadt zeigt Lücken und Unstimmigkeiten in der aktuellen EU-Gesetzgebung für verschiedene Arten von kohlenstoffarmem Wasserstoff auf, die einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz verhindern. Die Analyse gibt Aufschluss über die aktuellen EU-Rahmenbedingungen für die Produktion und den Import von kohlenstoffarmem Wasserstoff: Während kohlenstoffarmer Wasserstoff bereits in der EU produziert wird und verschiedene Importabkommen unterzeichnet wurden, findet die Rolle von nicht-erneuerbarem kohlenstoffarmen Wasserstoff aus verschiedenen Quellen (Erdgas und Kernenergie) im strategischen Ansatz der EU nicht ausreichend Berücksichtigung. Dies wäre jedoch notwendig, um effektive Auswirkungen auf den Klimaschutz zu gewährleisten, argumentieren die Ariadne-Forschenden Michèle Knodt und Nils Bruch von der TU Darmstadt.
Schwelle liegt bei 70 Prozent Einsparungen
Dem Autor und der Autorin zufolge hat die kürzlich verabschiedete Richtlinie über Gas- und Wasserstoffmärkte, die Teil der „Fit for 55“-Gesetzgebung ist, das Potenzial, den fragmentierten Rahmen als zentrale Gesetzgebung für kohlenstoffarmen Wasserstoff anzupassen und langfristige Auswirkungen auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu gewährleisten. In der Richtlinie wird eine Schwelle von 70 Prozent Treibhausgaseinsparungen für die Verwendung von kohlenstoffarmem Wasserstoff festgelegt, die in einem künftigen delegierten Rechtsakt spezifiziert werden soll.
Um den Schutz des Klimas zu verbessern, empfehlen die Forschenden, dass der delegierte Rechtsakt eine erhebliche Verringerung der Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus von kohlenstoffarmem Wasserstoff vorsehen muss. Dies würde die vorgelagerten Emissionen betreffen (Methanemissionen), ‚midstream‘ Emissionen (Kohlenstoffabscheidungsraten und Transportleckagen) sowie nachgelagerte Emissionen (Leckagen in CO2-Speicherstätten, Wiederemissionen von in Produkten gespeichertem CO2).
Rahmen schaffen, um Standard zu gewährleisten
Da ein Import von kohlenstoffarmem Wasserstoff aus Drittländern in die EU sehr wahrscheinlich ist, empfehlen die Forschenden abschließend, dass die EU Ansätze und Maßnahmen festlegen sollte, um einen Emissionsminderungsstandard aufrechtzuerhalten. Mechanismen wie der CBAM (CO2-Grenzausgleichssystem) oder gemeinsame Käufe im Rahmen der EU-Energieplattform könnten hier strategisch sinnvoll nutzen lassen.