03.08.2026 Ariadne

Stromgebotszonen: Ariadne erklärt den Weg zur Entscheidung

Deutschland hat bislang eine einheitliche Stromgebotszone. Doch Netzengpässe lassen die Frage laut werden, ob dieses Modell noch sinnvoll ist. Ein neues Ariadne-Hintergrundpapier erklärt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Deutschland seine Gebotszone anpassen müsste, wer darüber entscheidet und wie das Verfahren abläuft.

Das Bild zeigt eine Steckdose und ein Kabel mit Stecker, dazwischen Geldscheine. Das steht symbolisch für das Thema Strombepreisung.
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Deutschland bildet derzeit eine einheitliche Stromgebotszone. Deshalb gilt an der Strombörse bundesweit derselbe Preis. Bei der Preisbildung bleiben die tatsächlichen Kapazitätsgrenzen des Stromnetzes innerhalb Deutschlands und demografische Unterschiede jedoch unberücksichtigt. In der Praxis führt das immer wieder zu Engpässen. Häufig entsteht an einem Ort mehr Strom, als das Netz transportieren kann, während an anderer Stelle mehr Strom benötigt wird. Dann greifen die Übertragungsnetzbetreiber ein: Sie regeln Kraftwerke auf einer Seite des Netzengpasses herunter und auf der anderen Seite hoch. Fachleute sprechen von „Redispatch“.

Diese Eingriffe verursachen hohe Kosten, wenn sie regelmäßig und aufgrund struktureller Engpässe nötig werden. Außerdem verhindern sie, dass der verfügbare Strom möglichst effizient genutzt wird. Deshalb diskutieren Politik, Wirtschaft und Wissenschaft seit Jahren, ob Deutschland seine einheitliche Gebotszone beibehalten oder in mehrere Gebotszonen aufteilen sollte. Kleinere Gebotszonen könnten das Stromangebot und die Nachfrage innerhalb einer Zone besser aufeinander abstimmen und den Stromhandel effizienter machen.

Wer entscheidet, wie läuft's ab: Das Papier erklärt's

Mit einer möglichen Gebotszonenteilung verbinden sich jedoch nicht nur technische, wirtschaftliche und politische Fragen. Ebenso wichtig ist der rechtliche Rahmen. Genau hier setzt das neue Ariadne-Hintergrundpapier an. Forschende der Stiftung Umweltenergierecht und des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) erklären, unter welchen Voraussetzungen Deutschland seine Gebotszone anpassen müsste. Sie erläutern in dem Explainer-Papier, wer über eine mögliche Teilung entscheidet, welche Institutionen dafür zuständig sind, welche Rolle die EU-Kommission spielt und wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft.

Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Strombinnenmarkt-Verordnung. Sie verpflichtet die Übertragungsnetzbetreiber, mindestens 70 Prozent ihrer Übertragungskapazitäten für den Stromhandel zwischen den Gebotszonen bereitzustellen. Bis Ende 2025 galt dafür eine Übergangsfrist. Seit Januar 2026 müssen die Vorgaben dauerhaft eingehalten werden.

Ohne Einigung entscheidet die EU-Kommission

Erfüllen die betroffenen Mitgliedstaaten diese Anforderungen nicht, müssen sie sich innerhalb von sechs Monaten auf das weitere Verfahren verständigen. Sie können entweder die bestehende Gebotszone beibehalten oder den Zuschnitt der Gebotszonen anpassen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die EU-Kommission. Ordnet sie eine Änderung des Gebotszonenzuschnitts an, setzen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber diese auf Grundlage der Vorgaben der Bundesnetzagentur um.

Deutschland kann versuchen, die Voraussetzungen für eine einheitliche Gebotszone durch eigene Maßnahmen wie Netzausbau zu schaffen. Reichen diese Maßnahmen jedoch nicht aus und werden die europäischen Vorgaben dauerhaft nicht erfüllt, kann Deutschland eine Entscheidung auf europäischer Ebene nicht allein verhindern. Sollte es zu einer Gebotszonenteilung kommen, braucht der Strommarkt ausreichend Zeit, um die erforderlichen marktlichen und regulatorischen Anpassungen umzusetzen.

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